Kosten

Kosten und Finanzierung von Psychotherapie

Die Finanzierung der Behandlung ist abhängig von der Versicherungsart; die Behandlung kann auch vollständig selbst gezahlt werden. Gemeinsam haben die Versicherungen, dass zunächst einige Einzeltermine stattfinden (Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen), bevor über die gemeinsame Beantragung einer Psychotherapie entschieden wird. Diese Termine werden von der Versicherung in aller Regel übernommen und müssen nicht vorab beantragt werden. Näheres zum Ablauf sowie Informationen zu freien Therapieplätzen finden Sie hier.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Kosten für eine Psychotherapie werden durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Abrechnung mit den Krankenkassen findet quartalsweise statt, weshalb ich jeweils 1x im Quartal, bestenfalls zu Ihrem 1. Termin, Ihre Gesundheitskarte benötige.  

 

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Anders als bei der Gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Privatversicherte und beihilfeberechtigte Personen eine private Rechnung, die Sie an Ihre Versicherung/Beihilfe weiterreichen können. Da sich die Regelungen zur Kostenübernahme von Psychotherapie je nach Privatversicherung und Tarif deutlich unterscheiden, informieren Sie sich bitte frühzeitig darüber, welche Kosten Ihre Versicherung genau übernimmt und welche Formulare zur Antragsstellung benötigt werden. Auch die Regelungen der jeweiligen Beihilfestellen können sich unterscheiden und sollten vor Beantragung der Therapie in Erfahrung gebracht werden. Genaueres wird in den ersten gemeinsamen Sitzungen besprochen, die in der Regel von der Versicherung/Beihilfe übernommen werden.

Selbstzahler

Wenn Sie die Behandlung unabhängig von Ihrer Krankenversicherung in Anspruch nehmen möchten oder keine Kostenübernahme durch einen Kostenträger erfolgt, besteht die Möglichkeit einer Behandlung auf Selbstzahlerbasis. 

Die Kosten für eine erste Sprechstunde à 50 Minuten betragen in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) aktuell 134,06 Euro (Stand 07/26). Es gilt die jeweils aktuelle Gebührenordnung. Gerne können Sie bei Vereinbarung eines Termins die Kosten auch noch einmal erfragen. 

Die Kosten des weiteren Verlaufs werden dann transparent mit Ihnen besprochen und sind auch abhängig davon, ob es sich im Anschluss um eine psychotherapeutische Behandlung handelt, die nach GOP abgerechnet wird, oder ob keine psychische Störung vorliegt und Sie sich eine psychologische Beratung wünschen (Näheres dazu s. u.).

Psychotherapiekosten können in vielen Fällen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Informieren Sie sich insoweit für Ihren individuellen Fall.

Behandlungsvereinbarung & Ausfallhonorar

Ich arbeite in meiner Praxis nach dem Bestellsystem, da psychotherapeutische Leistungen zeitgebunden sind. Das bedeutet, dass ich für Sie immer eine feste Sitzung bzw. einen festen Gruppenplatz reserviere. Sollten Sie einmal verhindert sein, bitten ich Sie, dies so früh wie möglich per E-Mail mitzuteilen. Ein ausgefallener oder nicht rechtzeitig abgesagter Termin - was bei einem Gruppentermin immer der Fall ist - ist für mich ein Umsatzausfall. Um diesen Ausfall zumindest teilweise abzufedern, muss ich ein Ausfallhonorare privat in Rechnung stellen.

Der Patient verpflichtet sich, Termine im Bedarfsfall spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn abzusagen. Bei Terminen an einem Montag gilt, dass der Patient sich verpflichtet, Termine spätestens bis 15 Uhr des vorherigen Samstags abzusagen. Erfolgt die Terminabsage nicht rechtzeitig oder erscheint der Patient nicht, beträgt das Honorar 70 € für eine Einzeltherapiesitzung und 40 € für eine Gruppentherapiesitzung.

Bitte beachten Sie, dass das Ausfallhonorar komplett unabhängig vom Grund der verspäteten Absage oder des Nicht-Erscheinens gestellt wird, d. h. auch bei unvorhersehbaren Ereignissen oder Erkrankungen, da der Umsatzausfall abgefangen werden muss.

Die komplette Behandlungsvereinbarung können Sie hier herunterladen.

Kosten und Finanzierung von psychologischer Beratung und Coaching

Die Kosten für psychologische Beratung und Coaching werden leider nicht durch die Krankenkasse finanziert.

Da es sich bei psychologischer Beratung und Coaching nicht um eine Heilbehandlung handelt, werden die Kosten von keiner Krankenkasse, weder gesetzlich noch privat, übernommen.

Für eine Sitzung psychologische Beratung oder Coaching à 45 Minuten stelle ich Kosten i. H. v. 140€ in Rechnung. Sollten Sie eine abweichende Dauer der Sitzung wünschen oder Beratungssitzungen mit mehreren Personen planen, besprechen wir entsprechend abweichende Honorare.

Auf Wunsch kann die gesamte Beratung - oder einzelne Sitzungen - auch per Video oder Telefon durchgeführt werden. Dies ist prinzipiell ohne zusätzliche Kosten möglich. Sollten Sie sich jedoch Videositzung mit erhöhten Anforderungen an den Datenschutz wünschen, können die Sitzungen über einen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifizierten Anbieter erfolgen. In dem Fall werden pro Sitzung zusätzlich Nutzungskosten i. H. v. ca. 5€ fällig (Stand 07/26).

 

Informationen zu möglichen Inhalten einer psychologischen Beratung und Coaching finden Sie hier

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.